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 Verkauf von Lebensmitteln

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen Lerninsel des Ordens Foren-Übersicht » Hain der Birke - Hain für unsere Besucher » Arbeitskreise &sid=e23c4ea13ba7ef366b092166c487ffc9 » AK Hofladen und Avalonhofladen
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Lady Morgenstern*
Nachgeben bedeutet Siegen - Schilf
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BeitragVerfasst am: Di 10 März, 2009 09:38    Verkauf von Lebensmitteln Antworten mit ZitatNach oben

Guten Morgen,

Ich hab mal eine Frage in Bezug auf die Rechtslage beim Verkauf von Lebensmitteln und auch Kosmetik.

Eine Bekannte von mir stellt wundervolle Cremes und Lotionen aus hochwertigen Zutaten her.
Im Moment für sich und ihre Freunde. Dürfe sie sowas auch öffentlich verkaufen?

Ich erinnere mich an diversen Schwierigkeiten bei einem Straßenfest in der Siedlung, auf dem wir einen Stand mit selbstgemachten Speiseölen und ähnlichem anbieten wollten.
Das wurde uns durch das Ordnungsamt/Gesundheitsamt untersagt.

Wie ist es wenn wir Gewürzöle usw. im Hofladen verkaufen?


lieben Gruß
Iffi

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Lady Uschi
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BeitragVerfasst am: Di 10 März, 2009 12:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Rechtlich nicht möglich ohne Drogerieschein (Schein für frei verkäufliche Arzneimittel - IHKPrüfung) darunter fallen auch GEwürze, Kräuter und Tees, das gilt dann aber nur für abgepackte und geprüfte Sorten.

Kosmetikartikel müssen von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt getestet sein, und erhalten ihre Unbedenklichkeit nur pro Produktionscharge.

Die Herstellung von Lebensmitteln muss angemeldet sein und wird vom Gesundheitsamt kontrolliert, ohne diese Kontrolle kein freier Verkauf, außer bei Landwirten der Eigenanbau auf ausgewiesenen Bauernmärkten oder ab HOf.

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