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Gast
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 10:59 Wozu eine Hausratversicherung? |
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Ich sitze hier und betrachte folgendes Problem:
in meiner Garage, in der auch Sachen lagern, drang Regenwasser ein.
Meine Haftpflichtversicherung zahlt nicht, weil es eben Regenwasser ist. Regenwasserschäden, sowie über die Ufer tretende Flüsse und Schäden durch rückgestaute Regenwasser oder überlaufende Quellen müssen extra versichert werden.
Wozu überhaupt eine Hausratversicherung, wenn diese bei den verschiensten Schäden nicht bezahlt? Wäre es dann nicht besser, das Geld zurück zu legen und sich neu Sachen zu kaufen. Oder noch besser, den Jahresbeitrag in Sandsäcke zu investieren? Mehr Aufmerksamkeit und Geld für die Vorsorge?
Mal sehen.
Grüße
Hollunder
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Sir Thomas Marc
Merlynn des Ordens
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 11:00 (Kein Titel) |
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Das sollten wir gerade am telefon klären. Okay?
_________________ Nichts zu wissen ist keine Schande, nicht zu fragen schon!
Die Welt ist der Lernhain der aller Wesen - hier ist Welt und Hain -auch für die Wissenden.
Wer interpretiert, was er von anderen hört, bewegt sich lichtschnell am Kern der Worte der Anderen vorbei.
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schwarzdorn
Gast
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 11:47 (Kein Titel) |
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mmmh...in unserer versicherung sind wasser -und blitzschäden mit drin...
und sturmschäden auch...
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Sir Thomas Marc
Merlynn des Ordens
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 13:15 (Kein Titel) |
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Wasser - Leitungswasser
Blitz = Feuer
Sturm = windstärkendefinition
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schwarzdorn
Gast
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 16:03 (Kein Titel) |
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nein...man könnte sich da gegen überschwemmung und solche geschichten mitversichern...
kostet aber extra..
wir haben das zum beipiel deswegen gemacht,weil auf unsrem gründstück ein riesengrosser baum steht...
falls mal der blitz reinhaut und das teil bei uns oder dem nachbarn aufs haus kippt...
kann natürlich auch sein, dass es dann nicht mehr hausratversichrung heisst, sondern doch was anderes ist...
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Sir Thomas Marc
Merlynn des Ordens
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 16:15 (Kein Titel) |
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Wenn der Baum auf dem Grunstück erwischt wird, bedarf es einer Elementarschadenversicherung, aber die Schäden die dadurch entstehen berrühren zuerst mal bei fremdschaden die Haftpflicht, auch ohne Elementarschadvers, dann die Verbundene GebäudeVersicherung, wenn der gewerbeanteil des Objektes unter 40 % ist. und dann erst die Hausrat, falls bewegliche habe beschädigt wurde,...
okay?
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schwarzdorn
Gast
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 16:51 (Kein Titel) |
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jau, so heisst das ding...elemntarschadensversichrung...
sorry, mir kam´s nur bekannt vor...
wozu ein druide doch so gut ist...
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Elfenlicht
Gast
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 17:14 (Kein Titel) |
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Kommt aber drauf an, aus welchen Gründen der Baum umfällt und ob er vorher aussah als würde er umfallen. Zum Teil fällt das unter höhere Gewalt und dann zahlt doch wieder gar keiner ... Oder so ähnlich ...
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Sir Thomas Marc
Merlynn des Ordens
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Verfasst am:
Fr 29 Jul, 2005 19:03 (Kein Titel) |
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Bäume sind versicherungtechnich schwirig. Auf jeden Fall ist jeder Schaden durch einen baum bei seinem Eigentümer in Regress zu nehmen. Wenn der Baum erkennbar zum risiko wird, muss gemäss der Schadensminderungspflicht, der Eigentümer dem Vorgreiffen und ggf den Baum fällen. Tut er das nicht, ist er seitens seiner Haftpflicht selbst regressfähig, und der $ 823 BGB kommt auch auf ihn zur Anwendung.
soviel dazu.
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