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 GEZ als Auszubildender?

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen Lerninsel des Ordens Foren-Übersicht » Hain der Birke - Hain für unsere Besucher &sid=ef369077f3a8ab42bbe9333574c04497 » Wiese der Worte und Gedanken, ernsthaft und spassig
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Bea
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BeitragVerfasst am: Do 27 Nov, 2008 12:50    GEZ als Auszubildender? Antworten mit ZitatNach oben

Der Fall:

Jens und Hanna sind beide in der Ausbildung.
Wohnen aber hier bei uns Eltern.
Wir Eltern zahlen für die Wohnung/Haus GEZ.

Heute ar ein Typ von der GEZ da und sagte, sobald sie selbst Geld verdienen, müssen sie selbst 3x im Jahr 41.-€ zahlen.

In den Regeln der GEZ steht dazu:
15. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2008 281 Euro.

....
heißt das jetzt, ich muss schauen, was beide verdienen und wenn die über 281.- verdienen müssen die GEZ bezahlen??

Gruß Bea

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Emily Dickinson

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Lady Birgit
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BeitragVerfasst am: Do 27 Nov, 2008 13:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, Bea.
und nein Bea.

Nicht DU musst schauen - sondern die beiden.
Wenn sie drüber sind müssen sie zahlen - oder sich selbst schlau machen und einen Antrag stellen.
Wie alt sind die beiden? *blinzel

Birgit

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Weissdorn
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BeitragVerfasst am: Do 27 Nov, 2008 13:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Teils teils:
Wenn sie weder Radio noch Fernseher oder Stereoanlage im Zimmer haben (selbst wenn's den Eltern gehört) und auch weder mit dem PC noch dem Handy Radio hören oder fernsehen , dann müssen sie natürlich nicht zahlen! Dann müssen sie PC und Handy auch nicht anmelden, denn sie sind ja keine Rundfunk/TV-Teilnehmer.

Wenn so ein Gerät vorhanden ist, muss jeder einzelne, der was verdient und nicht mit dem zahlenden Haushaltsvorstand verheiratet ist, zahlen!
Wenn sie ein eigenes Auto mit Radio haben, nützt es nichts, wenn im Zimmer nichts ist!

Jens 282€/Monat --> zahlen
Hanna 280€/Monat --> nicht zahlen

Wenn sie im 2. oder 3. Ausbildungsjahr erst über der Grenze sind, müssen sie ab da zahlen.

Evtl. kann man einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn's nur knapp drüber ist oder bei bestimmten Voraussetzungen.

Hier noch ein Link zur Befreiung.

Und hier Tipps und Tricks dazu.

Wichtig auch: Es besteht zwar eine Auskunftspflicht, aber:
Insgesamt ist die Strafbewehrung aber schwach ausgestaltet, denn die Nichtanmeldung kann letztlich nur durch Peilmessungen oder lautes Radiohören in Anwesenheit des GEZ-Gebühreneintreibers nachgewiesen werden. Insbesondere muss man keine Personen zur Kontrolle möglicher vorhandener Rundfunkgeräte in seine Wohnung einlassen. Eine Hausdurchsuchung der Polizei ist unwahrscheinlich, da dies für bloße Ordnungswidrigkeiten unverhältnismäßig wäre.
Gute Zusammenfassung

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Bea
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BeitragVerfasst am: Do 27 Nov, 2008 14:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Habe hier jetzt was gefunden:

Änderungen zum 01. Juli 2008
Die Renten sind zum 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent erhöht worden. Das bedeutet für einen Standardrentner (45 Beitragsjahre mit durchschnittlichen Rentenversicherungsbeiträgen, alte Länder) 13,05 Euro mehr im Monat.

Gleichzeitig ist die Regelleistung bei ALG II und der Regelsatz bei der Sozialhilfe von 347 Euro auf 351 Euro angehoben worden.

Sozialhilfe Regelsatz

(ist das jetzt der einfache Regelsatz von dem die GEZ spricht?)

...bin immer noch am Suchen, das ist garnicht so einfach da an fundierte Fakten zu gelangen. puh

Danke Weissdorn für die Links.

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Sir Thomas Marc
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BeitragVerfasst am: Do 27 Nov, 2008 17:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Negativ, junge Menschen unter 25 haben nur Anspruch auf 80 % dieses Satzes, und das sind die 281 €
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Nichts zu wissen ist keine Schande, nicht zu fragen schon!
Die Welt ist der Lernhain der aller Wesen - hier ist Welt und Hain -auch für die Wissenden.
Wer interpretiert, was er von anderen hört, bewegt sich lichtschnell am Kern der Worte der Anderen vorbei.

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Bea
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BeitragVerfasst am: Do 27 Nov, 2008 19:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

aso rechnen die das. Danke für die Info.

Die schröpfen einem echt wo sie nur können.
Papa wegen Scheidung in Mangelfallberechnung, ich mit nur nem Minijob und den Kindern knöpfen sie auch schon das Geld ab!

*grummel*

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BeitragVerfasst am: Do 27 Nov, 2008 21:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wir haben Glück, noch gibt's keine Atemsteuer. Aber da drauf kommen sie sicher noch!
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Sir Markus
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BeitragVerfasst am: Fr 28 Nov, 2008 00:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich hab neulich auch Post von der GEZ bekommen.

Zu meinem Entsetzen habe ich festgestellt, daß mein Handy scheinbar auch Radio empfangen kann, und ich außerdem einen Internet-fähigen PC habe.

Der Gedanke, daß ich zahlen sollte, nur weil ich so was besitze erscheint mir völlig und bis zum Gehtnichtmehr aburd.

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Weissdorn
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BeitragVerfasst am: Fr 28 Nov, 2008 11:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Sir Markus: Wenn du eh schon für TV zahlst ist, es völlig unerheblich ob und wieviele Handys, PCs etc du noch hast ...
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Sir Markus
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BeitragVerfasst am: Fr 28 Nov, 2008 17:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

So was hab ich nicht. Wink
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BeitragVerfasst am: Sa 29 Nov, 2008 08:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe nach meiner arg verspäteten Zweitwohnsitzanmeldung in Kaiserslautern auch Post von unser aller Lieblings-GEZ bekommen. Und schon zwei Mahnungen... bisher haben die noch niemanden vorbeigeschickt und es kamen keine weiteren Mahnungen mehr. Diese enthielten keinerlei Hinweise auf eine Mahngebühr und waren im Finger-heb-Tonfall à la "Nanana!" geschrieben...
Ob mich da jetzt überhaupt noch irgendetwas erwartet, warte ich gemütlich ab. Denn auch wenn ich sogar 3 internetfähige Geräte im Wohnheim besitze (Desktoprechner, Laptop und WLAN-fähiges Handy), so ist die Rechtslage, ob internetfähige Geräte den nun tatsächlich gebührenpflichtig sein dürfen oder nicht, immer noch nicht vollends geklärt. Für die studentische, bzw berufliche, Nutzung haben bereits einige Gerichte entschieden, dass dem nicht so ist.
Als diese noch nicht gebührenpflichtig waren, hatte ich einmal einen sogar recht netten GEZ-Herren hereingelassen. Was ich seitdem über die GEZ gelesen habe, veranlasst mich rein aus Sturrheit dazu, in Zukunft denen die Tür vor der Nase zuzuschlagen.

Grüße von mir aus hier,
Killian

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BeitragVerfasst am: Sa 29 Nov, 2008 11:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

http://www.gez-boykott.de/ZahlenundFakten.html
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BeitragVerfasst am: So 30 Nov, 2008 21:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

super Seite, danke Birgit.
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